Common error and the faculty of presbyters to confirm

Die Übersetzung des Titels lautet: "Allgemeiner Irrtum und die Vollmacht, als Priester zu firmen". Es handelt sich hier um einen konkreten Fall. Ein Priester firmte in seiner Gemeinde etwa 50 Firmlinge, nachdem der zuständige Bischof telefonisch seine Verspätung aufgrund einer Autopanne an...

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主要作者: Beal, John P. (Author)
格式: Print 文件
语言:Undetermined language
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 1996
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1996, Pages: 60-61
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B facultas
B Firmvollmacht
B 天主教会 Codex iuris canonici 1983. can. 884, §1
B Sakramentenspendung
B 天主教会 Codex iuris canonici 1983. can. 144
B 天主教会 Codex iuris canonici 1983. can. 883
实物特征
总结:Die Übersetzung des Titels lautet: "Allgemeiner Irrtum und die Vollmacht, als Priester zu firmen". Es handelt sich hier um einen konkreten Fall. Ein Priester firmte in seiner Gemeinde etwa 50 Firmlinge, nachdem der zuständige Bischof telefonisch seine Verspätung aufgrund einer Autopanne ankündigte. Der Autor nimmt Stellung zu der Frage, inwieweit der Pfarrer in oben beschriebener Situation mit der Firmvollmacht ausgestattet war, und ob es sich somit um eine gültige Firmung handle. Er erläutert zunächst den Unterschied zwischen einem tatsächlich vorliegenden und einem rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum, so dass hier klar wird, dass die Gültigkeit der Firmung an der Erklärung des Pfarrers liegt, die die Gemeinde in einen Irrtum über seine Vollmacht zu firmen verleiten könnte. Hat er aber keine Erklärung abgegeben, ist die Firmung ungültig, da dann kein allgemeiner Irrtum über die Tatsache, dass der Priester die notwendige Vollmacht zu firmen besaß, vorliegt
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions