Eingruppierung eines Krankenpflegehelfers nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 392/95

Ein Krankenpflegehelfer, der die Tätigkeit eines Krankenpflegers ausübt, hat nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes keinen Anspruch, wie ein Krankenpfleger vergütet zu werden. Aus dem System der Regelungen folgt, dass im Gesundheitswesen auf die...

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企业作者: Deutschland Bundesarbeitsgericht (Author)
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出版: 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2001, 卷: 35, Pages: 86-93
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 劳工法
B 劳动合同
B 司法判决
B 偿还
B 德国
实物特征
总结:Ein Krankenpflegehelfer, der die Tätigkeit eines Krankenpflegers ausübt, hat nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes keinen Anspruch, wie ein Krankenpfleger vergütet zu werden. Aus dem System der Regelungen folgt, dass im Gesundheitswesen auf die subjektiven Eingruppierungsvoraussetzungen abgestellt werden muss
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946