Beanstandung eines Theologieprofessors, Beschluss vom 08.11.1999 - 3 B 3242/99

1. Aus dem Fehlen einer Regelung über eine nachträgliche kirchliche Beanstandung im Loccumer Vertrag folgt weder der Ausschluss noch die Unverbindlichkeit einer solchen für den Staat. Die diesbezügliche Regelungslücke des Loccumer Vertrages ist durch unmittelbare Anwendung des kirchlichen Selbstbest...

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主要作者: VG Göttingen (Author)
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语言:German
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出版: 2000
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2000, 卷: 45, Pages: 428-434
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B 司法判决
B 国家
B Kirchliches Dienstrecht
B 大学教授
B 新教教会
B 教会
B 神学家
B Lehrbeanstandung
B 德国
实物特征
总结:1. Aus dem Fehlen einer Regelung über eine nachträgliche kirchliche Beanstandung im Loccumer Vertrag folgt weder der Ausschluss noch die Unverbindlichkeit einer solchen für den Staat. Die diesbezügliche Regelungslücke des Loccumer Vertrages ist durch unmittelbare Anwendung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes und des Grundrechts der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV) auszufüllen. 2. Die nachträgliche Beanstandung eines bereits berufenen evangelischen Theologieprofessors durch die Landeskirche nach dessen offizieller Lossagung von wesentlichen Glaubens- und Bekenntnisgrundsätzen des Christentums ist damit für den Staat verbindlich. 3. Kollidiert das kirchliche Selbstbestimmungsrecht mit der Wissenschaftsfreiheit eines evangelischen Theologieprofessors, kann diese im konkreten Fall als nachrangig anzusehen sein
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht