Urteil vom 25.03.1994 zur Verletzung der seelsorgerlichen Schweigepflicht und IM-Tätigkeit eines Pfarrers, Urteil vom 25.03.1994 - DH 2/1993

1. Es ist einem Pfarrer nicht freigestellt, so oder so von der Wahrung der Schweigepflicht und IM-Tätigkeit Gebrauch zu machen. Jeder ob Christ oder nicht der sich einem Pfarrer zuwendet, muss sich auf das damit begründete Vertrauensverhältnis verlassen dürfen. 2. Für die zum Urteil führende Bewertu...

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主要作者: Disziplinarhof der Evangelischen Kirche der Union (Author)
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 1995
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1995, 卷: 164, 发布: 1, Pages: 186
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 心灵关顾员
实物特征
总结:1. Es ist einem Pfarrer nicht freigestellt, so oder so von der Wahrung der Schweigepflicht und IM-Tätigkeit Gebrauch zu machen. Jeder ob Christ oder nicht der sich einem Pfarrer zuwendet, muss sich auf das damit begründete Vertrauensverhältnis verlassen dürfen. 2. Für die zum Urteil führende Bewertung ist nicht die Stasi-Aktenlage ausschlaggebend, sondern sind die Aussagen des Beschuldigten über seine IM-Tätigkeit maßgeblich. Vgl.: ZEvKR 40 (1995), 235-239
ISSN:0003-9160
Contains:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht