Rechtsweg in kirchlichen Streitigkeiten, Urteil vom 16.01.1991 - 13 A 108/88

Für Rechtsstreitigkeiten, die freiwillige Unterstützungen der evangelischen Kirche in Deutschland nach Maßgabe der Bestimmungen für Neuaufnahmen in die Versorgung der Ostpfarrer und ihrer Hinterbliebenen (jetzt geltend in die Form vom 26.10.1984, ABl EKD 9.518) betreffen, ist der Rechtsweg zu den st...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Niedersachsen Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1991
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 1991, Band: 10, Seiten: 796-797
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Ordentliches Streitverfahren
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Für Rechtsstreitigkeiten, die freiwillige Unterstützungen der evangelischen Kirche in Deutschland nach Maßgabe der Bestimmungen für Neuaufnahmen in die Versorgung der Ostpfarrer und ihrer Hinterbliebenen (jetzt geltend in die Form vom 26.10.1984, ABl EKD 9.518) betreffen, ist der Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten nicht eröffnet. Vgl.: DVBl. 106 (1991), 647-649
ISSN:0721-880X
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht