simulation contra bonum prolis, Westminster, 30.01.1986

Die Klägerin und der Beklagte heiraten nach 9-jähriger Bekannschaft im März 1975. Im April 1982 trennten sie sich plötzlich. Die Klägerin sieht das einzige Problem dieser Ehe in der Tatsache begründet, dass keine Kinder da waren. Aus diesem Grund strebt sie auch eine Ehenichtigkeitsklage an (intenti...

Whakaahuatanga katoa

I tiakina i:  
Ngā taipitopito rārangi puna kōrero
Kaituhi matua: Hoeren, Marta (Author)
Hōputu: Print Tuhinga
Reo:Undetermined language
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I whakaputaina: 1986
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1986, Huānga: 22, Pages: 29-31
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eherecht
B Simulation
B Rechtsprechung
B Nachkomme
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Die Klägerin und der Beklagte heiraten nach 9-jähriger Bekannschaft im März 1975. Im April 1982 trennten sie sich plötzlich. Die Klägerin sieht das einzige Problem dieser Ehe in der Tatsache begründet, dass keine Kinder da waren. Aus diesem Grund strebt sie auch eine Ehenichtigkeitsklage an (intentio contra bonum prolis seitens ihres Mannes). Das Gericht fällt ein AFFIRMATIVES Urteil in dieser Sache. Die Zeugenaussagen ergaben zusamen mit den Aussagen der Klägerin einen eindeutigen Beweis dafür, dass der Beklagte (durch positiven Willensakt, nämlich durch entsprechende mündliche Äußerungen) das "bonum prolis" ausgeschlossen hat und zwar mit der Begründung, die Verantwortung zu fürchten
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland