simulation contra bonum prolis, Westminster, 30.01.1986
Die Klägerin und der Beklagte heiraten nach 9-jähriger Bekannschaft im März 1975. Im April 1982 trennten sie sich plötzlich. Die Klägerin sieht das einzige Problem dieser Ehe in der Tatsache begründet, dass keine Kinder da waren. Aus diesem Grund strebt sie auch eine Ehenichtigkeitsklage an (intenti...
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Reo: | Undetermined language |
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I whakaputaina: |
1986
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1986, Huānga: 22, Pages: 29-31 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eherecht
B Simulation B Rechtsprechung B Nachkomme B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 |
Whakarāpopototanga: | Die Klägerin und der Beklagte heiraten nach 9-jähriger Bekannschaft im März 1975. Im April 1982 trennten sie sich plötzlich. Die Klägerin sieht das einzige Problem dieser Ehe in der Tatsache begründet, dass keine Kinder da waren. Aus diesem Grund strebt sie auch eine Ehenichtigkeitsklage an (intentio contra bonum prolis seitens ihres Mannes). Das Gericht fällt ein AFFIRMATIVES Urteil in dieser Sache. Die Zeugenaussagen ergaben zusamen mit den Aussagen der Klägerin einen eindeutigen Beweis dafür, dass der Beklagte (durch positiven Willensakt, nämlich durch entsprechende mündliche Äußerungen) das "bonum prolis" ausgeschlossen hat und zwar mit der Begründung, die Verantwortung zu fürchten |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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