intentio contra bonum sacramenti

Der gemischte Rechts- und Tatsachenteil kommt aufgrund der Partei- und Zeugenaussagen über den Charakter des simulierenden Mannes zu der Überzeugung, dass der behauptete Ausschluss der Unauflöslichkeit beim Eheabschluss vorliegen kann

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Palestro, Victorio (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1990
In: Monitor ecclesiasticus
Jahr: 1990, Band: 115, Seiten: 331-340
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Ehe
B Katholische Kirche Rota Romana
B Simulation
B Rechtsprechung
B Unauflöslichkeit
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
Beschreibung
Zusammenfassung:Der gemischte Rechts- und Tatsachenteil kommt aufgrund der Partei- und Zeugenaussagen über den Charakter des simulierenden Mannes zu der Überzeugung, dass der behauptete Ausschluss der Unauflöslichkeit beim Eheabschluss vorliegen kann
ISSN:0026-976X
Enthält:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus