Unzulässiger Zusatz in Kirchenaustrittserklärung, Beschluss vom 06.03.1986 - 7 T 43/86

Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG...

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Ente Autore: Nordrhein-Westfalen Landgericht (Autore)
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Pubblicazione: 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 1990, Volume: 24, Pagine: 70-72
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Abbandono della Chiesa
B Giurisprudenza <motivo>
Descrizione
Riepilogo:Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG hat die aufgrund obiger Sachlage ausgestellte Austrittbescheinigung eingezogen, weil diese entgegen § 3 Abs. 4 NW KiAustrG erteilt worden sei. Die Beschwerde beim LG hat keinen Erfolg
ISSN:0340-8760
Comprende:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946