Betriebsrat für kirchliches Berufsbildungswerk, Beschluss vom 12.02.1986 - 3 TaBV 140/85
Leitsatz: Ein Kolping-Berufsbildungswerk ist eine erzieherische Einrichtung der katholischen Kirche und unterliegt daher nicht dem Betriebsverfassungsgesetz. Mit dieser Entscheidung wird der Antrag der GEW, in dem Berufsbildungswerk mit ca. 100 Arbeitnehmern einen Wahlvorstand zur Durchführung einer...
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格式: | Print Article |
語言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
出版: |
1990
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, 卷: 24, Pages: 33-40 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
員工代表
B Mitarbeitervertretungsrecht B 司法判決 |
總結: | Leitsatz: Ein Kolping-Berufsbildungswerk ist eine erzieherische Einrichtung der katholischen Kirche und unterliegt daher nicht dem Betriebsverfassungsgesetz. Mit dieser Entscheidung wird der Antrag der GEW, in dem Berufsbildungswerk mit ca. 100 Arbeitnehmern einen Wahlvorstand zur Durchführung einer Betriebsratswahl nach dem BVerfG zu bestellen, zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde der GEW beim BAG hatte keinen Erfog (14.04.1988) |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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