reiectio libelli, Rota Romana, 22.06.1988

Das Urteil befasst sich mit der Ablehnung einer Klageschrift durch das Gericht Vancouver/ Kanada. Nach kanadischem Sonderrecht war die erste Ehe des Mannes im ersten Verfahren für ungültig erklärt und die Freiheit zu neuer Eheschließung festgestellt worden. Gegen die Gültigkeit seiner zweiten Ehe kl...

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Autore principale: Funghini, Raffaele (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
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Pubblicazione: 1989
In: Monitor ecclesiasticus
Anno: 1989, Volume: 114, Pagine: 320-328
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Giurisprudenza <motivo>
B Klageschrift
B Ehenichtigkeitsverfahren
Descrizione
Riepilogo:Das Urteil befasst sich mit der Ablehnung einer Klageschrift durch das Gericht Vancouver/ Kanada. Nach kanadischem Sonderrecht war die erste Ehe des Mannes im ersten Verfahren für ungültig erklärt und die Freiheit zu neuer Eheschließung festgestellt worden. Gegen die Gültigkeit seiner zweiten Ehe klagt er wegen des Ehehindernisses des Ehebandes, da die Ungültigkeit nicht durch ein einziges Urteil deklariert werden könne. Im Rechtsteil geht die RR auf die Normen über die Reskripte im alten CIC ein, der Faktenteil geht der Erteilung der Erlaubnis der eininstanzlichen Ungültigkeitserklärungen für Kanada nach und lässt als Entscheidung die Klageschrift nicht zu. CIC/1917: 1708.2, 36T
ISSN:0026-976X
Comprende:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus