Zum modifizierten Kirchenaustritt, Urteil vom 27.04.1995 - VG 3/94

Mit dem förmlichen Kirchenaustritt endet auch bei freiwilliger Fortzahlung des Kirchenbeitrags die Mitgliedschaft in der Kirche und damit die Berechtigung, kirchliche Ämter der Gemeinde zu führen. Ein anderes Erhebungsverfahren als der von der Synode beschlossene Steuereinzug durch staatliche Stelle...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: VG der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1996
In: Kirche & Recht
Jahr: 1997, Seiten: 193
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchenaustritt
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit dem förmlichen Kirchenaustritt endet auch bei freiwilliger Fortzahlung des Kirchenbeitrags die Mitgliedschaft in der Kirche und damit die Berechtigung, kirchliche Ämter der Gemeinde zu führen. Ein anderes Erhebungsverfahren als der von der Synode beschlossene Steuereinzug durch staatliche Stellen kann nicht durch Austritt oder vor Kirchengerichten, sondern nur auf dem durch die Kirchenverfassung vorgesehenen Weg über eine Synodalentscheidung erreicht werden (Nichtamtlicher Leitsatz)
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 29
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht