Heimerl, Hans; Pree, Helmuth, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien, New York 1983: [Rezension]

Hierold weist auf den primären Bezug der Abhandlung zur Jurisprudenz hin. Er vermisst den wissenschaftlichen Apparat, das Literaturverzeichnis sei schmal, das Sachverzeichnis hingegen umfangreich. Hierold geht besonders auf den eherechtlichen Teil des Buches ein. Die Einführung in Geschichte, Theolo...

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書目詳細資料
主要作者: Hierold, Alfred E. 1941- (Author)
格式: Print Review
語言:Undetermined language
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 1985
In: FamRZ
Year: 1985, 卷: 32, Pages: 240-241
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 書評
B Allgemeine Normen
B 婚姻
實物特徵
總結:Hierold weist auf den primären Bezug der Abhandlung zur Jurisprudenz hin. Er vermisst den wissenschaftlichen Apparat, das Literaturverzeichnis sei schmal, das Sachverzeichnis hingegen umfangreich. Hierold geht besonders auf den eherechtlichen Teil des Buches ein. Die Einführung in Geschichte, Theologie und Recht der Ehe sei hervorragend, der ganze Teil entspreche dem neuesten Stand der Theologie. Der Kritik der Autoren, die Lehre von der Unauflöslichkeit stütze sich auf Aussagen der Hl. Schrift, deren normative Qualität z. T. unterschätzt werde, begegnet Hierold mit dem Hinweis, die Kirche habe das Recht, Gebote Jesu rechtlich auszugestalten. Dass die Eheleute Spender des Sakramentes seien, resultiert, so Hierold, aus der vertragsrechtlichen Sicht, die die beiden Autoren von der Ehe haben. Der Katholikenbegriff sei konkret. Hierold stimmt Heimerl/Pree zu, dass auch Personalpfarrer und -ordinarius Trauvollmacht delegieren können. Die angebotenen Lösungen für den Fall von Wiederheirat Geschiedener hält Hierold für unhaltbar, theologisch und rechtlich
ISSN:0044-2410
Contains:Enthalten in: FamRZ