Una specie di "dissent" introdotta dal nuovo C.I.C
Es heißt, dass ein völlig zu schützendes Geheimnis bei Schlussfolgerungen von Richtern sich auf den Begriff der Kollegialität stütze und den Zweck habe, die Autorität des Urteils zu stärken. In vielen Gegenden der Welt findet sich aber die im englischen Common Law fundierte gegenteilige Norm, die im...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1984
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In: |
Dilexit iustitiam
Year: 1984, Pages: 285-292 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1609, §4
B Urteilsfindung B Procedural law B Richterkollegium B Judgment |
Summary: | Es heißt, dass ein völlig zu schützendes Geheimnis bei Schlussfolgerungen von Richtern sich auf den Begriff der Kollegialität stütze und den Zweck habe, die Autorität des Urteils zu stärken. In vielen Gegenden der Welt findet sich aber die im englischen Common Law fundierte gegenteilige Norm, die im ganzen Commonwealth und in englischsprachigen Gebieten Beachtung findet, dass die Richter den Dissens offen gegen das Urteil ihrer Kollegen ausdrücken; eine Sache, die sowohl der Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch dem Vertrauen der Unterlegenen viel nützt. Das kanonische Recht anerkennt schließlich in can. 1609.4 das Dissensrecht. Die das neue Gesetz favorisierenden Gründe werden dargelegt wie auch die Frage nach der Gesetzesinterpretation. Die Norm gilt auch für die Appellation im Bereich der Apostolischen Signatur, sie gehörte aber nicht vorher zu den Normae recognitae in der Rota |
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ISBN: | 882091476X |
Contains: | Enthalten in: Dilexit iustitiam
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