Der Kirchenaustritt nach dem staatlichem Recht
Dieser Aufsatz berücksichtigt fast ausschließlich schweizer Recht. Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass religiöse Entscheidungen erst mit ihrer Kundgabe nach außen eine rechtlich relevante Dimension erhalten. Umgekehrt müssen äußere Handlung und innere Haltung nicht deckungsgleich sein, wie auch...
Kaituhi matua: | |
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Hōputu: | Print Tuhinga |
Reo: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
I whakaputaina: |
1982
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In: |
Austritt aus der Kirche
Year: 1982, Pages: 69-105 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Schweiz
B Kirchenaustritt |
Whakarāpopototanga: | Dieser Aufsatz berücksichtigt fast ausschließlich schweizer Recht. Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass religiöse Entscheidungen erst mit ihrer Kundgabe nach außen eine rechtlich relevante Dimension erhalten. Umgekehrt müssen äußere Handlung und innere Haltung nicht deckungsgleich sein, wie auch ferner Kirche und Staat für die Mitgliedschaft in der Kirche bzw. für die Aufgabe derselben unterschiedliche Kriterien anwenden. C. behandelt zunächst das Verhältnis von Kirche und staatskirchenrechtlicher Organisation (Unterschied kanonische Pfarrei - staatskirchenrechtliche Gemeinde). Ferner zeigt er die Merkmale der Zugehörigkeit zum staatskirchenrechtlichen Verband auf (gesetzliche Vorschriften, Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde und die Deutung der gebrauchten Rechtstermini) |
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ISBN: | 3727802693 |
Contains: | Enthalten in: Austritt aus der Kirche
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