Urteil vom 12.9.1991 - 4 Sa 72/91

Auch bei einem Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre ist die Wirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten Kündigung einer im Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Caritas stehenden Altenpflegerin von einer umfassenden Interessenabwägung abhängig. Im Einzelfall kann der grundgeset...

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企業作者: Rheinland-Pfalz Landesarbeitsgericht (Author)
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語言:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: 1992
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 1992, 卷: 9, Pages: 648-652
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Wiederverheiratete Geschiedene
B 司法判決
實物特徵
總結:Auch bei einem Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre ist die Wirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten Kündigung einer im Arbeitsverhältnis mit der Deutschen Caritas stehenden Altenpflegerin von einer umfassenden Interessenabwägung abhängig. Im Einzelfall kann der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie gegenüber dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht im Rahmen der Interessenabwägung Vorrang haben
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht