...bis dass der Tod euch scheidet? Die Unauflöslichkeit der Ehe und die wiederverheirateten Geschiedenen: Ein Lösungsvorschlag

Viele standesamtlich Wiederverheiratete fühlen sich aus der Kirche ausgeschlossen. Das menschlich bedrängende Problem findet nun im sogenannten Dialogprozess der katholischen Kirche verstärkt Beachtung. Heidi Ruster als Eheberaterin und Thomas Ruster als Theologe präsentieren in dieser hochaktuellen...

Descrizione completa

Salvato in:  
Dettagli Bibliografici
Autore principale: Ruster, Thomas 1955- (Autore)
Altri autori: Ruster, Heidi 1957- (Contributore)
Tipo di documento: Stampa Libro
Lingua:Lingua non determinata
Servizio "Subito": Ordinare ora.
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Pubblicazione: München [Verlag nicht ermittelbar] 2013
In:Anno: 2013
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Teologia dei sacramenti
B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1056
B Diritto matrimoniale
B Chiesa cattolica Codex iuris canonici 1983. can. 1055
B Trattatistica matrimoniale
B Consulenza matrimoniale
B Wiederverheiratete Geschiedene
B Psicologia
Descrizione
Riepilogo:Viele standesamtlich Wiederverheiratete fühlen sich aus der Kirche ausgeschlossen. Das menschlich bedrängende Problem findet nun im sogenannten Dialogprozess der katholischen Kirche verstärkt Beachtung. Heidi Ruster als Eheberaterin und Thomas Ruster als Theologe präsentieren in dieser hochaktuellen Debatte eine sowohl menschlich als auch kirchnrechtlich verantworete Lösung: Unauflöslichkeit und Zweitehe können zugleich bestehen. Die beiden Autoren schlagen konkrete sakramenten- und kirchenrechtliche Schritte vor, um diese Lösung in der Kirche umzusetzen. Kernthese ist hierbei die Trennung von Ehesakrament und Ehevertrag: Zweitehen könnten als kirchlich erlaubte, nichtsakramentale Ehen neben der unauflöslichen und daher bleibenden Erstehe bestehen. Sakramental sei nur die Erstehe. Das Junktim von Ehevertrag und Ehesarkament sei nur rein kirchlichen Rechts. Mit einem Geleitwort von Karl Kardinal Lehmann