...bis dass der Tod euch scheidet? Die Unauflöslichkeit der Ehe und die wiederverheirateten Geschiedenen: Ein Lösungsvorschlag

Viele standesamtlich Wiederverheiratete fühlen sich aus der Kirche ausgeschlossen. Das menschlich bedrängende Problem findet nun im sogenannten Dialogprozess der katholischen Kirche verstärkt Beachtung. Heidi Ruster als Eheberaterin und Thomas Ruster als Theologe präsentieren in dieser hochaktuellen...

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Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Κύριος συγγραφέας: Ruster, Thomas 1955- (Συγγραφέας)
Άλλοι συγγραφείς: Ruster, Heidi 1957- (Συντελεστής)
Τύπος μέσου: Εκτύπωση Βιβλίο
Γλώσσα:Μη καθορισμένη γλώσσα
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Έλεγχος διαθεσιμότητας: HBZ Gateway
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Έκδοση: München [Verlag nicht ermittelbar] 2013
Στο/Στη:Έτος: 2013
Σημειογραφίες IxTheo:SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1055
B Δίκαιο του γάμου
B Μυστηριακή θεολογία
B Ψυχολογία
B Πραγματεία περί γάμου
B Συμβουλευτική γάμου
B Wiederverheiratete Geschiedene
B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1056
Περιγραφή
Σύνοψη:Viele standesamtlich Wiederverheiratete fühlen sich aus der Kirche ausgeschlossen. Das menschlich bedrängende Problem findet nun im sogenannten Dialogprozess der katholischen Kirche verstärkt Beachtung. Heidi Ruster als Eheberaterin und Thomas Ruster als Theologe präsentieren in dieser hochaktuellen Debatte eine sowohl menschlich als auch kirchnrechtlich verantworete Lösung: Unauflöslichkeit und Zweitehe können zugleich bestehen. Die beiden Autoren schlagen konkrete sakramenten- und kirchenrechtliche Schritte vor, um diese Lösung in der Kirche umzusetzen. Kernthese ist hierbei die Trennung von Ehesakrament und Ehevertrag: Zweitehen könnten als kirchlich erlaubte, nichtsakramentale Ehen neben der unauflöslichen und daher bleibenden Erstehe bestehen. Sakramental sei nur die Erstehe. Das Junktim von Ehevertrag und Ehesarkament sei nur rein kirchlichen Rechts. Mit einem Geleitwort von Karl Kardinal Lehmann