Geschichte des Strafprozessrechts in der Frühen Neuzeit: Eine Einführung

Das Buch schildert die Grundzüge der Entwicklung des Strafprozessrechts in Wissenschaft und Gesetzgebung der Frühen Neuzeit. Ausgehend von der Entstehung der Strafprozesswissenschaft im spätmittelalterlichen Oberitalien verfolgt es die Entwicklung bis an die Schwelle zum Kodifikationszeitalter. Aus...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Dezza, Ettore 1951- (VerfasserIn)
Beteiligte: Vormbaum, Thomas 1943- (HerausgeberIn)
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berlin Heidelberg Springer 2017
In:Jahr: 2017
Rezensionen:[Rezension von: Dezza, Ettore, 1951-, Geschichte des Strafprozessrechts in der Frühen Neuzeit : eine Einführung] (2020) (Schmoeckel, Mathias, 1963 -)
[Rezension von: Dezza, Ettore, 1951-, Geschichte des Strafprozessrechts in der Frühen Neuzeit : eine Einführung] (2020) (Schmoeckel, Mathias, 1963 -)
Schriftenreihe/Zeitschrift:Springer-Lehrbuch
SpringerLink Bücher
normierte Schlagwort(-folgen):B Strafverfahrensrecht / Rechtsgeschichte / Neuzeit / Geschichte 1450-1650
B Strafverfahrensrecht / Recht / Neuzeit / Lehrbuch / Geschichte 1450-1650
weitere Schlagwörter:B Lehrbuch
B Frühe Neuzeit
B Law
B Law—Philosophy
B Einführung
B Criminal Law
Online-Zugang: Cover
Volltext (lizenzpflichtig)
Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Druckausg.: 978-3-662-53243-0
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Buch schildert die Grundzüge der Entwicklung des Strafprozessrechts in Wissenschaft und Gesetzgebung der Frühen Neuzeit. Ausgehend von der Entstehung der Strafprozesswissenschaft im spätmittelalterlichen Oberitalien verfolgt es die Entwicklung bis an die Schwelle zum Kodifikationszeitalter. Aus einer Vorlesung hervorgegangen, bietet es eine anschauliche Darstellung des allmählichen Vordringens inquisitorischer Strukturen vor allem in Italien, Frankreich und Deutschland im Zusammenspiel der Wissenschaft mit Gerichtspraxis und Gesetzgebung der erstarkenden absolutistischen Territorialstaaten. Gegen diese Strukturen und ihre Missstände (vor allem die gerichtliche Folter und generell die ohnmächtige Position des Beschuldigten) richtet sich die Kritik der Humanisten, der Vertreter des Natur- und Vernunftrechts und der Aufklärer. Als einer der führenden Rechtshistoriker Italiens kann der Verfasser insbesondere die Bedeutung der für ganz Kontinentaleuropa bedeutsamen italienischen Entwicklung aus intimer Kenntnis schildern
„Interest reipublicae ne crimina remaneant impunita“ -- Die Ausbreitung des inquisitorischen Modells -- Das konsolidierte System bei Julius Clarus -- Pour pourvoir au bien de notre justice -- Die Constitutio Criminalis Carolina -- Die gesetzliche Konsolidierung des inquisitorischen Modells im übrigen Europa und in Italien -- Praxis und Lehrtradition in Italien vom 16. bis zum 18. Jahrhundert -- Die europäische Strafrechtswissenschaft im 15. bis 18. Jahrhundert und die Reaktionen in der Lehre auf das inquisitorische System -- Vorschläge und Debatten im Zeitalter des naturrechtlichen Rationalismus: Anton Matthaeus und Christian Thomasius -- Anklage und Inquisition in der Lehre der Aufklärungsepoche -- Konkrete Reformen, theoretische Konstruktionen und operative Vorschläge an der Schwelle zum Kodifikationszeitalter
Physische Details:Online-Ressource (X, 156 S, online resource)
ISBN:3662532441
Persistent identifiers:DOI: 10.1007/978-3-662-53244-7