Das Rundschreiben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte vom 13. März 2006 zum "Actus formalis" und die darauf Bezug nehmende Erklärung der deutschen Bischöfe zum Kirchenaustritt vom 24. April 2006
Der Verfasser greift die kontroverse Diskussion in der Kirchenrechtswissenschaft auf, wie der nach staatlichem Recht erklärte Kirchenaustritt innerkirchlich hinsichtlich seiner kanonischen Folgen zu bewerten sei, d.h. ob er den Tatbestand eines formalen Abfalls von der Kirche erfüllt, der die Befrei...
Итог: | Der Verfasser greift die kontroverse Diskussion in der Kirchenrechtswissenschaft auf, wie der nach staatlichem Recht erklärte Kirchenaustritt innerkirchlich hinsichtlich seiner kanonischen Folgen zu bewerten sei, d.h. ob er den Tatbestand eines formalen Abfalls von der Kirche erfüllt, der die Befreiung von der kanonischen Eheschließungsform, vom Hindernis der Religionsverschiedenheit und vom Verbot einer konfessionsverschiedenen Ehe mit sich bringt. Auf die Problemlage geht der Verfasser konkret nach dem Rundschreiben des Päpstlichen Rates für März 2006 und nach der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt vom 24. April 2006 ein. Nach Zusammenstellung von diesbezüglichen kanonistischen Reaktionen formuliert er offene Fragen wie nach der rückwirkenden Kraft des Rundschreiben des PCLT und bietet Lösungsvorschläge zur Beurteilung der Gültigkeit von Zivilehen ausgetretener Katholiken an |
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ISSN: | 0948-0471 |
Второстепенные работы: | In: De processibus matrimonialibus
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