Zum Recht der Religiosen im Liber extra
Der Verfasser sucht Licht auf das intrikate Verhältnis zwischen dem ius particulare des Religiosentums und dem ius commune der Universalkirche im 13. Jahrhundert zu werfen. Es geht dabei um ein komplexes Feld geschichtlicher Zusammenhänge, das sich ebenso auf politische Praktiken seitens der Orden u...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
2001
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In: |
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Jahr: 2001, Band: 87, Seiten: 165-190 |
normierte Schlagwort(-folgen): | B
Liber Extra
/ Ordensrecht
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IxTheo Notationen: | KAE Kirchengeschichte 900-1300; Hochmittelalter KCA Orden; Mönchtum SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Rechtsquellengeschichte, kirchliche
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Zusammenfassung: | Der Verfasser sucht Licht auf das intrikate Verhältnis zwischen dem ius particulare des Religiosentums und dem ius commune der Universalkirche im 13. Jahrhundert zu werfen. Es geht dabei um ein komplexes Feld geschichtlicher Zusammenhänge, das sich ebenso auf politische Praktiken seitens der Orden und Klöster, des Papsttums und anderer kirchlicher Instanzen erstreckt wie auf satzende oder kompilatorische Ausgestaltungen von Rechtsbeständen und fallweise deren gelehrte Behandlung durch die Schule. Aufgrund des kaum bearbeiteten komplexen Stoffes konzentriert sich der Verfasser auf einen einzelnen Aspekt, nämlich auch das Religiosenrecht im unter Papst Gregor IX. durch seinen Poenitentiar und Kaplan Raimund von Peñaforte zusammengestellten 'Liber extra' |
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Beschreibung: | Aufsatz |
ISSN: | 0323-4142 |
Enthält: | In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
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