Tradition trifft Moderne: Ausgestaltung der Social Media-Nutzung in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Das Bistum Augsburg verabschiedete im April 2017 als erstes deutsches Bistum rechtlich verbindliche Vorgaben für seine Beschäftigten zum Umgang mit sozialen Medien. Die Vorschriften schränken die Möglichkeiten der Beschäftigten zur rein privaten Nutzung sozialer Netzwerke sehr stark ein und waren da...

Whakaahuatanga katoa

I tiakina i:  
Ngā taipitopito rārangi puna kōrero
Kaituhi matua: Edenharter, Andrea 1985- (Author)
Hōputu: Print Tuhinga
Reo:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
E uta ana...
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I whakaputaina: 2017
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 2017, Huānga: 34, Tukunga: 20, Pages: 1300-1307
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Kirchliches Arbeitsrecht
B Evangelische Kirche
B Katholische Kirche
B Selbstbestimmungsrecht
B Gesellschaftliche Kommunikation
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Das Bistum Augsburg verabschiedete im April 2017 als erstes deutsches Bistum rechtlich verbindliche Vorgaben für seine Beschäftigten zum Umgang mit sozialen Medien. Die Vorschriften schränken die Möglichkeiten der Beschäftigten zur rein privaten Nutzung sozialer Netzwerke sehr stark ein und waren daher bereits kurz nach ihrer Veröffentlichung Gegenstand heftiger Debatten in den sozialen Netzwerken. Der folgende Beitrag untersucht aus diesem Anlass, ob und inwiefern die katholische und evangelische Kirche in Deutschland ihren Beschäftigten derzeit Vorgaben zum Umgang mit sozialen Medien macht und welche rechtlichen, insbesondere grundrechtlichen, Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht