Tradition trifft Moderne: Ausgestaltung der Social Media-Nutzung in kirchlichen Arbeitsverhältnissen
Das Bistum Augsburg verabschiedete im April 2017 als erstes deutsches Bistum rechtlich verbindliche Vorgaben für seine Beschäftigten zum Umgang mit sozialen Medien. Die Vorschriften schränken die Möglichkeiten der Beschäftigten zur rein privaten Nutzung sozialer Netzwerke sehr stark ein und waren da...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Pubblicazione: |
2017
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Anno: 2017, Volume: 34, Fascicolo: 20, Pagine: 1300-1307 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico SD Diritto canonico; Chiesa protestante |
Altre parole chiave: | B
Chiesa cattolica
B Diritto ecclesiastico del lavoro B Chiesa evangelica B Gesellschaftliche Kommunikation B Diritto all'autodeterminazione |
Riepilogo: | Das Bistum Augsburg verabschiedete im April 2017 als erstes deutsches Bistum rechtlich verbindliche Vorgaben für seine Beschäftigten zum Umgang mit sozialen Medien. Die Vorschriften schränken die Möglichkeiten der Beschäftigten zur rein privaten Nutzung sozialer Netzwerke sehr stark ein und waren daher bereits kurz nach ihrer Veröffentlichung Gegenstand heftiger Debatten in den sozialen Netzwerken. Der folgende Beitrag untersucht aus diesem Anlass, ob und inwiefern die katholische und evangelische Kirche in Deutschland ihren Beschäftigten derzeit Vorgaben zum Umgang mit sozialen Medien macht und welche rechtlichen, insbesondere grundrechtlichen, Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind |
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ISSN: | 0943-7525 |
Comprende: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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