Recent developments in the civil law of nullity of marriage in Ireland: the role of the courts
1976 unterbreitete die irische Regierug ein Diskussionspapier mit Thesen zur Reform des irischen Eherechtes bzw. der vom Zivilrecht anerkannten Ehenichtigkeitsgründe. Die Diskussion bezieht sich vor allem auf die Anerkennung psychischer Eheschließungs- und Eheführungsunfähigkeit im zivilen Recht als...
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Hōputu: | Print Tuhinga |
Reo: | English |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
I whakaputaina: |
1990
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In: |
Studia canonica
Year: 1990, Huānga: 24, Tukunga: 1, Pages: 27-41 |
IxTheo Classification: | KBF British Isles SA Church law; state-church law XA Law |
Further subjects: | B
Eherecht
B Staat B Privatrecht B Zivilehe B Irland B Ehenichtigkeit |
Whakarāpopototanga: | 1976 unterbreitete die irische Regierug ein Diskussionspapier mit Thesen zur Reform des irischen Eherechtes bzw. der vom Zivilrecht anerkannten Ehenichtigkeitsgründe. Die Diskussion bezieht sich vor allem auf die Anerkennung psychischer Eheschließungs- und Eheführungsunfähigkeit im zivilen Recht als Ehenichtigkeitsgrund. Unterschieden wird im englischen und irischen Eherecht zwischen Gründen, die eine Ehe ungültig machen, und Gründen, die eine Ehe vernichtbar machen. In diesem Zusammenhang ist das Urteil eines Mediziners zur Frage psychischer Eheunfähigkeit erforderlich, denn betrifft die psychische Krankheit den Ehewillen und macht sie diesen mangelhaft, so ist die Ehe ungültig, während sie zwar nicht ungültig, aber vernichtbar ist, wenn die psychische Störung zwar nicht den Ehewillen mangelhaft macht, wohl aber eine Unfähigkeit zu ehelichem Leben mit sich bringt |
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ISSN: | 0039-310X |
Contains: | In: Studia canonica
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