Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Rahmen des § 17 KJHG

Der Autor erörtert die Frage, ob katholische Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen im Sinne des KJHG förderungsberechtigt sind, d. h. den Anforderungen entsprechen, die das staatliche Recht an die Beratung in entsprechenden Beratungsstellen erheben. Er wählt beispielhaft das Beratungskonzept der...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Frings, Peter (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1996
In: Kirche & Recht
Jahr: 1996, Band: 2, Heft: 4, Seiten: 221-230
IxTheo Notationen:CH Christentum und Gesellschaft
KBB Deutsches Sprachgebiet
SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Deutschland
B Familienberatung
B Paarberatung
B Schwangerschaftskonfliktberatung
B Familie
B Lebensberatung
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Autor erörtert die Frage, ob katholische Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen im Sinne des KJHG förderungsberechtigt sind, d. h. den Anforderungen entsprechen, die das staatliche Recht an die Beratung in entsprechenden Beratungsstellen erheben. Er wählt beispielhaft das Beratungskonzept der Beratungsstelle in Münster und konstatiert dessen Konformität mit den Vorgaben des KJHG, so dass er im Ergebnis die Möglichkeit staatlicher Förderung für kirchliche Beratungsstellen bejahen kann
Beschreibung:= [Fach] 570, S. 1-10
Physische Details:H. 4, Fach 570, S. 1 - 10
ISSN:0947-8094
Enthält:In: Kirche & Recht