Der Loccumer Vertrag von 1955 und seine Bedeutung für die moderne Gestaltung des Verhältnisses von Religion, Kirche und Staat

Am 19. März 1955 wurde im Kloster Loccum der erste moderne Staatskirchenvertrag nach dem 2. Weltkrieg unterzeichnet. Als Loccumer Vertrag wird der zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen geschlossene Vertrag bezeichnet. Die Bezeichnung bezieht sich auf d...

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Détails bibliographiques
Auteur principal: Wulff, Christian 1959- (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: 2008
Dans: Kirche in reformatorischer Verantwortung
Année: 2008, Pages: 523-532
Sujets / Chaînes de mots-clés standardisés:B Niedersachsen / Concordat / Église nationale / Geschichte 1955
B Loccumer Vertrag
B Niedersachsen / Concordat / Église protestante / Geschichte 1955
Classifications IxTheo:KAJ Époque contemporaine
KBB Espace germanophone
KDD Église protestante
SA Droit ecclésial
Sujets non-standardisés:B Loccumer Vertrag
Description
Résumé:Am 19. März 1955 wurde im Kloster Loccum der erste moderne Staatskirchenvertrag nach dem 2. Weltkrieg unterzeichnet. Als Loccumer Vertrag wird der zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen geschlossene Vertrag bezeichnet. Die Bezeichnung bezieht sich auf den Unterzeichnungsort, das Kloster Loccum. Er gehört der Gattung der sog. Staatskirchenverträge an. Der Loccumer Vertrag ist ein umfassender Vertrag zwischen Staat und evangelischen Kirchen. Er unterscheidet sich insoweit von Verträgen, die nur eine bestimmte Materie regeln (etwa die Anstaltsseelsorge, Staatsleistungen etc.). Der Regelungsgehalt betrifft umfassend die gemeinsamen Angelegenheiten von Staat und Kirchen, wie etwa den Religionsunterricht, theologische Fakultäten, Anstaltsseelsorge, politische Klausel, Änderungen der Parochien, Kirchensteuer, Staatsleistungen usw. Daneben wurden die religionsspezifischen Freiheitsverbürgungen der Verfassung wiederholt (wie etwa Religionsfreiheit, Wirken in der Öffentlichkeit, diakonisches Handeln und kirchliches Selbstbestimmungsrecht) und auf einer vertraglichen Ebene bekräftigt. In einem Ergänzungsvertrag von 1965 wurden Bildungs- und Kulturfragen im Anschluss an die Regelungen des Niedersächsischen Konkordats von 1965 geklärt.(Quelle: Wikipedia / Internet).
ISBN:3525691025
Contient:In: Kirche in reformatorischer Verantwortung