Weisungsrechte im Hochschulbereich
Es besteht eine Spannung zwischen akademischer Freiheit und dienstrechtlicher Bindung an Weisungen. Diese Spannung untersucht Evers getrennt für den Bereich Lehre und den Bereich Forschung. Er stellt dabei die Einflussmöglichkeiten durch Gesetz, Ministerien, Fakultäten, Dekane dar. Evers unterscheid...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Mohr
1970
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In: |
Beiträge zum Hochschulrecht
Year: 1970, Pages: 41-60 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Higher education
B State B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau B Germany |
Summary: | Es besteht eine Spannung zwischen akademischer Freiheit und dienstrechtlicher Bindung an Weisungen. Diese Spannung untersucht Evers getrennt für den Bereich Lehre und den Bereich Forschung. Er stellt dabei die Einflussmöglichkeiten durch Gesetz, Ministerien, Fakultäten, Dekane dar. Evers unterscheidet zwischen Hochschullehrern, Lehrbeauftragten, Assistenten, akademischen Räten, Studienräten im Hochschuldienst und Rektoren, für die er jeweils das Ausmaß ihrer Weisungsgebundenheit darstellt und begründet |
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Contains: | In: Beiträge zum Hochschulrecht
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