Sanatio in radice: Historie eines Rechtsinstituts und seine Beziehung zum sakramentalen Eheverständnis der katholischen Kirche

Kann man eine ungültige Ehe gültig machen? Ist Gültigkeit überhaupt ein Kriterium für die Ehe? Was sind die Voraussetzungen, um eine Ehe als gültig oder ungültig zu bezeichnen? Besitzt die Kirche eine rechtliche Gewalt über die Ehe, die es ihr erlaubt, eine Ehe als gültig oder ungültig zu klassifizi...

Whakaahuatanga katoa

I tiakina i:  
Ngā taipitopito rārangi puna kōrero
Kaituhi matua: Fabritz, Peter 1966- (Author)
Hōputu: Tāhiko Pukapuka
Reo:German
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WorldCat: WorldCat
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
I whakaputaina: Frankfurt a.M Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften 2010
In:Year: 2010
Ngā arotake:[Rezension von: Fabritz, Peter, 1966-, Sanatio in radice] (2012) (Schüller, Thomas, 1961 -)
[Rezension von: Fabritz, Peter, 1966-, Sanatio in radice] (2011) (Sebott, Reinhold, 1937 -)
Putanga:1st, New ed
Rangatū:Adnotationes In Ius Canonicum 49
Standardized Subjects / Keyword chains:B Sanatio in radice / Geschichte
Further subjects:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1161-1165
B Eherecht
B Kanonisches Eherecht
B Hochschulschrift
B Sakramentalität
B Eheheilung
B Geschichte
B Eheverständnis
B Recht
B Sanatio in radice
Urunga tuihono: Volltext (Resolving-System)
Volltext (lizenzpflichtig)
Parallel Edition:Non-electronic
Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Kann man eine ungültige Ehe gültig machen? Ist Gültigkeit überhaupt ein Kriterium für die Ehe? Was sind die Voraussetzungen, um eine Ehe als gültig oder ungültig zu bezeichnen? Besitzt die Kirche eine rechtliche Gewalt über die Ehe, die es ihr erlaubt, eine Ehe als gültig oder ungültig zu klassifizieren? Die Ehe kommt zustande durch den Willen zur Ehe, den beiderseitigen Konsens der Partner. Keine Macht der Welt kann ihn auflösen. Der Konsens kann aber existent sein und dennoch ungültig, weil zum Zeitpunkt der Konsensabgabe ein Hindernis vorlag. Hier hat sich im 14. Jahrhundert ein Rechtsinstitut entwickelt, mit dem die Päpste ungültige Ehen Kraft apostolischer Autorität rückwirkend für gültig erklärt haben: Die sanatio in radice – die Heilung in der Wurzel. Die Arbeit versucht ausgehend vom römischen Recht über die Anfänge kirchlicher Ehedispens bis hin zur Gegenwart eine rechtshistorische Gesamtdarstellung der sanatio in radice vorzulegen
Aus dem Inhalt: Römisches Recht – Anfänge kirchlichen Ehedispenswesens – Entwicklung des ehelichen Konsensverständnisses: Wie kommt die Ehe zustande? – Vollmacht der Päpste über die Ehe – Entwicklung der sanatio in radice in kanonistischen Kommentaren über die päpstliche Vollmacht – Praxis der römischen Kurie – Rechtslage des CIC/1917 und CIC/1983
Whakaahuatanga ōkiko:1 Online-Ressource (340 p)
ISBN:3653001641
Persistent identifiers:DOI: 10.3726/978-3-653-00164-8